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   VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326   

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VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326 (https://dejure.org/2008,15195)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.08.2008 - 22 CS 08.1326 (https://dejure.org/2008,15195)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. August 2008 - 22 CS 08.1326 (https://dejure.org/2008,15195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prüfungsmaßstab bei gerichtlicher Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts mit Doppelwirkung im Interesse des Begünstigten;Antrag auf Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; veränderte Umstände;Teilweiser Verzicht auf immissionsschutzrechtliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsmaßstab i.R.d. Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts mit Doppelwirkung im Interesse eines Begünstigten bei aufschiebender Wirkung infolge einer Nachbarklage; Veränderte Umstände in Form des teilweisen Verzichts eines Antragstellers auf eine ...

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 7 Satz 2; ; BayAbgrG Art. 6 Abs. 1; ; BayAbgrG Art. 8 Abs. 1; ; UVP-RL Art. 4 Abs. 2; ; UVP-RL Art. 4 Abs. 3; ; EG Art. 234 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Prüfungsmaßstab bei gerichtlicher Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts mit Doppelwirkung im Interesse des Begünstigten; Antrag auf Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; veränderte Umstände; teilweiser Verzicht auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 12.03.2008 - 22 CS 07.2027

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326
    Auf Beschwerde der Beigeladenen hin lehnte der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. März 2008 (Az. 22 CS 07.2027) unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts den Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der sofortigen Vollziehung ab.

    Das Verwaltungsgericht ist im Ergebnis zutreffend davon ausgegangen, dass vorliegend veränderte Umstände eingetreten sind, die auf Antrag der Antragstellerin gemäß § 80 a Abs. 3 Satz 2, § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO eine Änderung von Nr. 11 des Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs vom 12. März 2008 Az. 22 CS 07.2027 rechtfertigen, mit dem der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der sofortigen Vollziehung der mit Bescheid des Landratsamts Regensburg vom 19. Dezember 2005 erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung in Gestalt der Änderungsgenehmigung vom 16. Januar 2007 abgelehnt wurde.

    Vielmehr liegt das Vorhaben lediglich in der Schutzzone des "Naturparks Altmühltal (Südliche Frankenalb)" und damit in einem Landschaftsschutzgebiet, da gemäß Art. 11 Abs. 2 BayNatSchG die Naturparkverordnung hinsichtlich festgesetzter Schutzzonen als Rechtsverordnung über ein Landschaftsschutzgebiet gilt (vgl. bereits BayVGH vom 12.3.2008 Az. 22 CS 07.2027).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326
    Sie hängt von einer pauschalen Beurteilung der Merkmale der im Gebiet der Mitgliedsstaaten in Betracht kommenden derartigen Projekte ab (vgl. EuGH vom 24.10.1996, DVBl 1997, 40/42 und vom 21.9.1999 Az. C-392/96 - juris).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326
    Sie hängt von einer pauschalen Beurteilung der Merkmale der im Gebiet der Mitgliedsstaaten in Betracht kommenden derartigen Projekte ab (vgl. EuGH vom 24.10.1996, DVBl 1997, 40/42 und vom 21.9.1999 Az. C-392/96 - juris).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2428/06

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326
    f) Eine Vorlage an den EuGH nach Art. 234 EG kommt nicht in Betracht, weil in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich keine Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EG besteht und das Vorliegen eines Ausnahmefalles nicht ersichtlich ist (vgl. BVerfG vom 7.12.2006, NJW 2007, 1521/1522).
  • VG Regensburg, 24.07.2007 - RO 7 S 07.444
    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326
    e) Anhaltspunkte dafür, dass das Vorhaben der Antragstellerin nunmehr entgegen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts im Beschluss vom 24. Juli 2007 Az. RN 7 S 07.444 zu unzumutbaren Lärmbelästigungen am Anwesen der Beigeladenen führt, lassen sich dem Beschwerdevorbringen nicht entnehmen.
  • BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, steht die aufschiebende Wirkung der Hauptsacheklage der Beigeladenen einem Teilverzicht des Inhabers auf die angefochtene immissionsschutzrechtliche Genehmigung nicht entgegen (vgl. BVerwG vom 15.12.1989, BVerwGE 84, 209).
  • BVerwG, 21.07.1994 - 4 VR 1.94

    Vorhaben mit vordringlichem Bedarf - Fernstraßenausbau - Planbetroffener -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326
    Die Entscheidung in der Sache ist allerdings nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, wie sie für das Verfahren nach § 80 a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (BVerwG vom 21.7.1994, BVerwGE 96, 239/240).
  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung über die von der Antragstellerin begehrte Vollzugsanordnung bei der vorliegenden verfahrensrechtlichen Ausgangslage (Eintritt der aufschiebenden Wirkung infolge Nachbarklage und Erfolglosigkeit des Antrags, den der Begünstigte gemäß § 80 a Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Behörde gestellt hatte) darauf abgestellt, ob der von der Beigeladenen in der Hauptsache eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und deshalb eine Fortdauer seiner aufschiebenden Wirkung dem Begünstigten gegenüber unbillig erscheinen muss (vgl. z.B. BayVGH vom 17.9.1987, BayVBl 1988, 369/370 und vom 23.8.1991, BayVBl 1991, 723/724).
  • VGH Bayern, 21.02.2007 - 15 CS 07.162

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses, Veränderte

    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326
    Daraus wird deutlich, dass die ursprüngliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung aufgrund des Teilverzichts und des Bescheids vom 1. April 2008 nur in einer Weise modifiziert wurde, welche die Identität des Vorhabens wahrt (vgl. BayVGH vom 21.2.2007, BayVBl 2007, 500).
  • VGH Bayern, 23.08.1991 - 14 CS 91.2254
    Auszug aus VGH Bayern, 08.08.2008 - 22 CS 08.1326
    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung über die von der Antragstellerin begehrte Vollzugsanordnung bei der vorliegenden verfahrensrechtlichen Ausgangslage (Eintritt der aufschiebenden Wirkung infolge Nachbarklage und Erfolglosigkeit des Antrags, den der Begünstigte gemäß § 80 a Abs. 1 Nr. 1, § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Behörde gestellt hatte) darauf abgestellt, ob der von der Beigeladenen in der Hauptsache eingelegte Rechtsbehelf mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben wird und deshalb eine Fortdauer seiner aufschiebenden Wirkung dem Begünstigten gegenüber unbillig erscheinen muss (vgl. z.B. BayVGH vom 17.9.1987, BayVBl 1988, 369/370 und vom 23.8.1991, BayVBl 1991, 723/724).
  • EuGH, 27.02.2007 - C-253/06

    Kommission / Deutschland - Streichung

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08

    Keine Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch die Versagung vorläufigen

    den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. August 2008 - 22 CS 08.1326 -.
  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 12.40064

    U-Bahn-Bau in Nürnberg darf beginnen

    Die Entscheidung in der Sache ist aber nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, wie sie für das Verfahren nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (BayVGH, B. v. 8.8.2008 - 22 CS 08.1326 - BayVBl 2009, 402, m. w. N.).

    Es kommt somit auf eine erneute Interessenabwägung unter Berücksichtigung der mittlerweile erfolgten Änderungen des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses vom 19. Juli 2010 und in deren Rahmen insbesondere darauf an, ob die von den Antragstellerinnen zu 1 und 3 erhobenen Klagen, soweit sie auf die Aufhebung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses oder auf die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit zielen, nach summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werden und daher eine Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegenüber der begünstigten Beigeladenen unbillig erscheinen muss (BayVGH, B. v. 8.8.2008, a. a. O., m. w. N.).

  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 22 AS 10.40045

    Planfeststellung für den Neubau einer U-Bahn-Strecke

    Die Entscheidung in der Sache ist aber nach den gleichen Grundsätzen zu treffen, wie sie für das Verfahren nach § 80a Abs. 3, § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (BayVGH, B.v. 8.8.2008 - 22 CS 08.1326 - BayVBl 2009, 402, m.w.N.).

    Es kommt somit auf eine erneute Interessenabwägung unter Berücksichtigung der mittlerweile erfolgten Änderungen des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses vom 19. Juli 2010 und in deren Rahmen insbesondere darauf an, ob die von den Antragstellerinnen zu 1 und 3 erhobenen Klagen, soweit sie auf die Aufhebung des angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses oder auf die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit zielen, nach summarischer Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werden und daher eine Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klagen gegenüber der begünstigten Beigeladenen unbillig erscheinen muss (BayVGH, B.v. 8.8.2008, a.a.O., m.w.N.).

  • VG Würzburg, 17.01.2020 - W 6 S 19.1686

    Eilrechtsschutz gegen Gaststättenerlaubnis - Anordnung eines Schallschutzvorhangs

    Ein feststehender Rechtssatz, wonach sich der einen Genehmigungsbescheid anfechtende Dritte gegenüber dem Genehmigungsempfänger von vornherein in einer bevorzugten verfahrensrechtlichen Position befindet, wenn es um die Frage der sofortigen Verwirklichung der Erlaubnis geht, ist aus dem geltenden Rechtssystem nicht abzuleiten (BVerfG, B.v. 1.10.1984 - 1 BvR 231/84 - GewArch 1985, 16; BayVGH, B.v. 8.8.2008 - 22 CS 08.1326 - juris Rn. 9).

    Ein feststehender Rechtssatz, wonach sich der einen Genehmigungsbescheid anfechtende Dritte gegenüber dem Genehmigungsempfänger von vornherein in einer bevorzugten verfahrensrechtlichen Position befindet, wenn es um die Frage der sofortigen Verwirklichung der Erlaubnis geht, ist aus dem geltenden Rechtssystem nicht abzuleiten (BVerfG, B.v. 1.10.1984 - 1 BvR 231/84 - GewArch 1985, 16; BayVGH, B.v. 8.8.2008 - 22 CS 08.1326 - juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 21.08.2018 - 10 LB 34/18

    Klage gegen die Genehmigung einer Waldumwandlung gemäß § 8 Abs. 3 NWaldLG;

    Der Beigeladenen kann es nicht verwehrt werden, mit einem Verzicht ein teilweises Erlöschen der ihr erteilten Waldumwandlungsgenehmigung herbeizuführen, auch wenn das Vorhaben damit aus dem Anwendungsbereich des UVPG fällt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 08.08.2008 - 22 CS 08.1326 -, juris Rn. 13 ff.).
  • VGH Hessen, 24.07.2018 - 3 B 556/18

    Sofortige Vollziehung einer Abbruchgenehmigung

    Es wäre unbillig, den Begünstigten an der Ausübung dieses Rechts nur deswegen zu hindern, weil ein Dritter den Verwaltungsakt mit einem aussichtslosen Rechtsbehelf angegriffen hat (Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpann, Vorläufiger Rechtschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rdnr. 1095, unter Verweis auf Bay. VGH, Beschluss vom 08.08.2008 - 22 CS 08.1326 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 7 MS 54/18

    Befugnis des erstinstanzlichen Gerichts zur Aufhebung eines vorangegangenen

    Es kommt somit auf eine erneute Interessenabwägung unter Berücksichtigung der mittlerweile erfolgten Änderungen an (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.08.2013 - 22 AS 10.40045, 22 AS 12.40064 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 08.08.2008 - 22 CS 08.1326 -, juris).
  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 22 AS 13.40052

    Berücksichtigung gemeindlicher Belange bei immissionsschutzrechtlicher

    Im Rahmen des § 80a Abs. 3 VwGO hat das Gericht eine Interessenabwägung vorzunehmen, deren Ausgangspunkt der Verwaltungsakt mit drittbelastender Wirkung ist und der im Rahmen der Interessenabwägung daraufhin zu untersuchen ist, ob die Anfechtungsklage des Dritten - innerhalb der ihr gezogenen Grenzen der Klagebefugnis und der Rechtsverletzung des anfechtenden Dritten - voraussichtlich erfolgreich sein wird (BayVGH, B.v. 8.8.2008 - 22 CS 08.1326 - BayVBl 2009, 402; BVerfG, B.v. 1.10.2008 - 1 BvR 2466/08 - BayVBl 2009, 398).
  • VG München, 07.09.2016 - M 1 S7 16.3394

    Abänderung eines Eilbeschlusses nach verbindlicher Erklärung des Bauherrn zur

    Daher ist es folgerichtig, dass sich auch der Eilantrag des Nachbarn nicht schon ipso jure mit dem Erlass eines Tekturbescheids oder - wie hier - einer verbindlichen Erklärung des Bauherrn, eine Baugenehmigung nur teilweise auszunutzen (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.2006 - 4 B 80/05 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.8.2008 - 22 CS 08.1326 - juris Rn. 11), erledigt, sodass das Rechtsschutzinteresse für einen Änderungsantrag zu bejahen ist, der auf die Ablehnung des zunächst erfolgreichen Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO gerichtet ist.
  • VG Kassel, 07.11.2019 - 7 L 768/18

    Windenergie; nachträglicher Teilverzicht; Ersetzung des gemeindlichen

    Denn die Identität des Verfahrensgegenstandes im Aussetzungsverfahren und im Abänderungsverfahren ist Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 80 Abs. 7 VwGO (Bay. VGH, Beschluss vom 8. August 2008 - 22 CS 08.1326 -, Rn. 11, juris; Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 36. EL Februar 2019, § 80, Rn. 587).
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